21 | 11 | 2024
Aufgaben

Aufgaben

Aufbauend auf den Kenntnissen und Erfahrungen, die in der Breitbandinititiative HSK gewonnen wurden, wurde das Breitbandkompetenzzentrum NRW mit dem Ziel gegründet, Entwicklungen und Strategien langfristig weiterzuverfolgen. Telekommunikation wird von uns als interdisziplinäres Thema angesehen, bei dem die Technik nur einen Teilbereich darstellt. Die Berücksichtigung betriebs- und volkswirtschaftlicher, aber auch politischer und juristischer Rahmenbedingungen ist auf dem Weg zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung mindestens genauso wichtig.

Grundlage weiterführender Aktivität gleich welcher Art sollte eine fundierte Analyse der bestehendenden Situation sein, denn ohne genaue Kenntnisse der Versorgungslage sind Fehlentscheidungen wahrscheinlich. Wir führen eine Datenerhebung zur Verfügbarkeit unterschiedlicher Zugangstechnologien durch und befragen die Unternehmen der Region. Sämtliche Daten werden statistisch ausgewertet. Durch die Georeferenzierung der Daten erarbeiten wir detailliertes Kartenmaterial, aus dem die Situation in der Region straßengenau ersichtlich ist.

Beispielkarte

Der nächste Schritt besteht darin, sich an die Akteure zu wenden, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen können. Wir sehen uns dabei der Neutralität gegenüber Technologien und Anbietern verpflichtet. Insbesondere in Regionen, in denen die großen Netzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen keinen Ausbau vornehmen, bieten sich Chancen für die Versorgung durch alternative Anbieter und Anschlusstechniken. Versorgungsvorschläge sollten hinsichtlich der Technik und der Betriebsmodelle genau bewertet werden um so tragfähige Lösungen zu erhalten, die sich in möglichst großen Teilen der Fläche anwenden lassen.

Falls man sich zur Ausschreibung der Versorgung eines Bereichs entschließt, kann das BBCC.NRW die Kommune bei der Formulierung der Ausschreibungskritierien und der Bewertung der Angebote unterstützen.

Die Begleitung der Umsetzung, sowie die Bewertung des Zielerreichungsgrades können Gegenstand einer abschließenden Bewertung sein.

Nach dem Artikel 87f des deutschen Grundgesetzes obliegt die Telekommunikation privatwirtschaftlich geführten Unternehmen. Versorgungsprobleme sind folglich von den Marktteilnehmern, also den Netzbetreibern und Anbietern zu lösen. Die Netze sind das Eigentum der Unternehmen und werden von diesen eigenverantwortlich aufgebaut und betrieben.

Die Netzplanung stellt eine Kernkompetenz der Netzbetreiber dar, daher führt das BBCC.NRW eine solche nicht durch.